Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Vertreten durch
RA Johann Merk

Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie sollten Rechtsanwalt Merk umgehend aufsuchen sobald ein Ermittlungsverfahren (z.B. durch eine Anzeige der Polizei) gegen Sie in die Wege geleitet wird.

Es ist von besonderer Wichtigkeit, Ihr Aussageverhalten vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzuklären. Durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft kann oftmals eine Anklage vermieden werden.

Dies gilt in gleicher Weise, wenn gegen Sie in einer Verkehrsordnungswidrigkeit ermittelt wird, beispielsweise, wenn Ihnen von der Polizei angelastet wird, einen Unfall mitverursacht zu haben oder wenn Ihnen sonstige Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften angelastet werden.

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